danke

ja bei uns herrscht momentan weltuntergangs stimmung war schon immer unser traum zu bauen und jetzt können wir das vergessen

erstmal sehr beruhigend was du schreibst .da ich aber zu einem punkt immer noch bedenken hab ,hab ich es mal abgetippt.
wie soll ich nachweisen das ich kein grundstück erwerben kann ? (siiehe punkt 3)
hier der vorbehaltsvertrag:
vorbehalts und rücktrittsrecht grundstück
1. der zwischen den vertragsparteien geschlossene hausvertrag wird unter dem vorbehalt geschlossen , dass der bauherr ein grundstück erwerben kann , das mit dem zu liefernden und erstellenden haus bzw. einem anderen allkauf -ausbauhauses bebaut werden kann.
2.dem bauherrn steht das recht zu , nach § 346 BGB vom hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis spätestens 31.12.2011 erwerben kann ,obwohl er die unter 1. vereinbarten bemühungen unternommen hat .
3.
der bauherr muss nachweisen , das diese Rücktrittsvorraussetzung vorliegt. Der bauherr kann den rücktritt nur innerhalb einer frist von 2 wochen erklären, die mit dem tag beginnt,an dem die in abs.2 bestimmte frist endet. erklärt er den rücktritt nicht innerhalb dieser frist , ist der rücktritt ausgeschlossen und der vorbehalt damit entfallen .